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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

GFC Holding GmbH
Waldweg 27
D- 25451 Quickborn- Heide

1. Anwendungsbereich
Diese AGB gelten für Tauschgeschäfte von Altwährungen (DM, Lira, Französische, Belgische und Luxemburgische Franc, Peseta, Irische Pfund, Portugiesische Escudos, Griechische Drachmen, Finnische Mark, Holländische Gulden, Slowenische Tolar, Maltesische Lira, Zypriotische Pfund, Slowakische Krone und Österreichische Schillinge), die zwischen dem/der Einsender (im folgenden "der Kunde") und der GFC Holding GmbH abgeschlossen werden.

 

1b . Wiederrufsbelehrung

Wenn Sie als Verbraucher Verträge mit GFC abschließen, gilt ein Widerrufs- und Rückgaberecht. Wir weisen daher auf folgendes hin:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail)  widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt der Altwährungen bei der GFC und endet mit dem Bestätigungs- und Analyseergebnis der GFC. Diese Auswertung wird per elektronischer Post an den Kunden versandt. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die Firma GFC Holding GmbH / info@gfc.de

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die eingeschickten Altwährungen zurückzugewähren. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen.

 

2. Eigentumsvorbehalt

2.1 Die gesamte gelieferte Ware bleibt Eigentum des Kunden, bis dieser von der GFC das  Bestätigungsemail mit dem Analyseergebnis erhält.

2.2 GFC und der Käufer sind verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums erforderlich sind, mitzuwirken. 

 

3. Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen mit Abgabe der Bestätigungs-email durch die GFC auf die GFC über.

 

4. Versand, Transport und Versicherung
4.1 Der Versand der Altwährungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.

4.2 Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Käufer. GFC kann keine Münzen und Banknoten beim (Rück)-Versand versichern lassen, da die Transportunternehmen dieses in ihren AGB ausschliessen.

 

5. Gewährleistung
5.1 Gesetzliche Gewährleistungs- und Garantieansprüche stehen dem  Endkunden insoweit zu, so lange die GFC die eingesandten Altwährungen noch nicht bearbeitet hat. Den Abschluß der Bearbeitung bestätigt die GFC durch das Bestätigungs- und Analyseergebnis-email.

5.2 Insbesodnere werden Gewährleistung und die Haftung von GFC für Schäden, einschliesslich Verspätungs-, Folge- und Produktehaftpflichtschäden jeglicher Art, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen. Die Gewährleistung und die Haftung von GFC entfallen insbesondere für Schäden, die GFC nicht zu vertreten hat.

 

6. Grundsatz beim Tauschgeschäft der GFC
Die GFC Holding GmbH tauscht dem Kunden gegen Entgelt, die von ihm eingereichten Sachwerte (s. o.) in Euro. Der Gegenwert der Sachwerte in der gewünschten Währung wird dem Kunden nach Zählung und Prüfung durch die GFC Holding GmbH überwiesen.

7. Die GFC betreibt weder Bankgeschäfte noch die Vermittlung von Finanzdienstleistungen. Die GFC nimmt ausschließlich jene Münzen und Scheine der ehemaligen Währungen jener Länder entgegen, die als offizielles Zahlungsmittel aktuell den Euro führen. Sämtliche sonstigen ehemaligen oder aktuellen Sorten werden von der GFC nicht getauscht.

8. Abschluss des Geschäftes bei Tauschgeschäften
Der Kunde stellt über die Internetadresse www.gfc.de per Brief einen Antrag zum Abschluss eines für den Kunden kostenpflichtigen Geschäfts, indem er die Sachwerte aufführt und der Sendung beilegt. Diese Werte werden von der GFC gezählt und dahingehend geprüft, ob sie von der zuständigen Zentralbank im Rahmen der vorgegebenen Fristen noch zurück getauscht werden. Nur jene Sachwerte, die zurück getauscht werden, wechselt die GFC in Euro um. Der Wechselbetrag wird daraufhin auf Basis der offiziellen Umrechnungskurse der ehemaligen Währungen jener Länder die aktuell den Euro als offizielles Zahlungsmittel führen errechnet und dem Kunden via elektronischer Post (email) mitgeteilt. Damit sind die Altwährungen in den Besitz der GFC übergegangen und der Kunde erwirbt das Recht auf Auszahlung des Tauschbetrages abzüglich einer festen Provision von 30%. Dieser Betrag wird dem Kunden maximal 14 Tage nach Versand obiger email auf sein angeführtes Konto gut geschrieben.
Erst nach Prüfung und Zählung der Sachwerte und schriftlicher Bestätigung durch die GFC Holding GmbH, kommt das Geschäft zustande. In allen Fällen wird der Endbetrag, der umtauschfähigen Sachwerte, der dem Kunden zur Gutschrift gelangt, durch die GFC Holding GmbH festgelegt.

9. Übergang der Altwährungen in den Besitz der GFC
Aufgrund der Einzigartigkeit des Geschäftes der GFC wird ausdrücklich darauf hin gewiesen, dass die Altwährungen, wie unter Punkt 8 beschrieben, in dem Moment des Versands der email-Bestätigung in den Besitz der GFC übergehen. Der Kunde hat zu diesem Zeitpunkt bereits erhebliche Arbeiten bei der GFC ausgelöst und mit dem Zuführen der Altwährungen zu den Lagerbeständen bei der GFC ist im Anschluss technisch und organisatorisch keine Zuordnung der einzelnen Münzen und/oder Banknoten zu einem einzelnen Kunden mehr möglich. Im Gegenzug erhält der Kunde das Recht auf Auszahlung des Tauschbetrages abzüglich der festen Provision von 30%. Dieser Provisionssatz ist in der Preisliste, dem Währungsrechner und an anderen Stellen im Internetangebot der GFC (ww.gfc.de) deutlich aufgeführt und für den Kunden erkennbar.

10. Informationen, die der Kunde beim Tauschgeschäft der GFC zur Verfügung stellt
Neben dem Vor- und Zunamen, benötigt die GFC zur Abwicklung des Geschäfts die aktuelle Anschrift, bei der der Kunde gemeldet ist, eine gültige email-Adresse und die Kontoverbindung. Diese Angaben sind auf dem so genannten Formblatt zu tätigen und der Sendung beizulegen. Dabei müssen Vor- und Zuname mit dem Kontoinhaber übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, führt die GFC das Geschäft nicht aus. Bis zu einer Tauschsumme von 1.000 € pro Person wechselt die GFC Altwährungen.

11. Zahlung
GFC Holding GmbH überweist dem Kunden den Gegenwert der Sachwerte auf Basis der offiziellen Umrechnungskurse der Europäischen Zentralbank auf das vom Kunden angegebene Konto innerhalb von maximal 14 Tagen, nachdem die Sachwerte des Kunden vollständig bei der GFC Holding GmbH angekommen sind und eine Prüfung und Zählung stattgefunden hat. GmbH. Bank- und andere Spesen im Zusammenhang mit der Überweisung gehen zu Lasten der GFC Holding GmbH.

12. Verantwortung des Kunden
In der Verantwortung des Kunden liegen die Informationen die dieser der GFC zur Verfügung stellt. Dies ist vor allem für die korrekte Bankverbinbdung ausschlaggebend. Der Kunde ist verantwortlich, dass sowohl die Kontonummer als auch die Bankleitzahl stimmen. Die GFC prüft diese Angaben nicht und überweist den Tauschbetrag auf das angegebene Konto. Sollte sich dieses als falsch heraus stellen, ist die GFC von einer Verantwortung dieses Geld wieder zurück zu holen frei gestellt. Die GFC wird dabei helfen, sprich durch schriftlichen Einspruch bei der jeweiligen Bank, dieses Geld zurück zu holen. Sollte dies vor allem aufgrund der neuen Regelung unter den Banken, dass der Name des Kontoinhabers nicht mit den Daten übereinstimmen muss, nicht funktionieren, stellt der GFC-Kunde die GFC von sämtlicher Verantwortung frei.

 

13. Identifikation
Die GFC Holding GmbH fordert von Kunden, die bereits mindestens ein Mal bei der GFC Altwährungen getauscht haben, mittels Kopie eines amtlichen Dokumentes (Personalausweis, Reisepass) eine Identifikation, die der Sendung beigefügt werden muss. Der Kunde trägt alle Risiken, die aus der - auch missbräuchlichen - Verwendung der Identifikations- Dokumente entstehen könnten.

14. Newsletter, Aktionen, Aussendungen
Sämtliche via Newsletter, email und SMS transportierten und offerierten Aktionen (zB Geschenkeversand, Honorierungen für nachweisbare und publizierte Leistungen) sind freiwilliger Natur und schließen einen Rechtsanspruch des Kunden oder Webusers explizit aus. GFC wird bei möglicher Nichtlieferung von versprochenen Leistungen eine Ersatzleistung anbieten, die aus der Sicht von GFC ca. die selbe Wertigkeit besitzt.

15. Änderungen der AGB
Abweichende Regelungen zu dieser AGB bedürfen der Schriftform.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen deutschem Recht. Betreibungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist der Sitz der GFC Holding GmbH. Die GFC Holding GmbH hat indessen das Recht, den Kunden beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes bzw. Sitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

Quickborn im Januar 2010

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Waldweg 27
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Tel.: +49 (0)4106 - 618 214 - Fax: +49 (0)4106 - 618 215 - info@gfc.de