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FAQ

Warum muss bei einem zweiten oder häufigeren Zusenden von Altwährungen das POSTIDENTverfahren genutzt werden?

Verschärfte Vorschriften gegen Geldwäsche verlangen das PostIdentverfahren. Wenn Sie uns bereits mindestens einmal Altwährungen zugesandt haben, und nun der GFC erneut etwas zukommen lassen möchten, schreibt das verschärfte Gesetz gegen Geldwäsche eine verbindliche Identifikation des Einsenders durch das POSTIDENT Verfahren vor. Dies können Sie mit Ihrem Personalausweis in jeder Postfiliale unkompliziert durchführen. Die Kosten dafür übernimmt die GFC.

Liegt uns diese Identifizierung vor, brauchen Sie uns für alle weiteren Einsendungen keine mehr durchzuführen.

 

Gibt es eine Mindestumtauschsumme?

Es gibt keine Mindestumtauschsumme. Dies haben wir bewusst nicht eingeführt, um auch Kunden mit geringen Währungsbeständen einen Tausch in Euro zu ermöglichen.

Wird jede alte europäische Währung getauscht?

Ja, wir tauschen die Währungen aller 16 Länder. Da aber nur noch 8 Länder offiziell Münzen tauschen, nehmen wir Münzen auch nur von diesen 8 Ländern an.


Überprüfen Sie bitte mit Hilfe des Währungsrechners, welche Münze und welcher Schein gewechselt wird und welcher nicht. Denn einige Münzen und Scheine der 16 Länder aus dem €uroraum werden - weil zu alt - auch nicht mehr von den Notenbanken akzeptiert und können daher von der GFC leider auch nicht mehr angenommen werden.

Welche Währungen werden nicht getauscht?

Sonstige Währungen wie Franken, Dollar, Yen o. ä. tauschen wir nicht.

Werden die Währungen, die nicht getauscht werden können, an den Absender zurückgeschickt?

Wir halten nicht mehr tauschbare Münzen und Währungen 4 Wochen in Bestand. Da der Kunde bereits per email informiert worden ist, welche Währungen getauscht und welche nicht getauscht werden konnten, liegt es an ihm, uns innerhalb dieser Frist bescheid zu geben, ob er die Münzen/Scheine zurück erhalten möchte. Dazu benötigen wir aus ökonomischen Gründen eine Überweisung der Rücksendungskosten.

Bisher konnten wir allerdings 95% aller Einsendungen akzeptieren. Das zeigt die gute Vorbereitung unserer Kunden mit Hilfe der GFC-Webseite, auf der alle Münzen und Scheine aufgeführt sind. Nach Ablauf der Frist von 4 Wochen schreddern wir die Münzen bzw. sammeln sie bis zu einem bestimmten Gewicht, die dann bei Rohstoffhändlern noch einen kleinen Ertrag bringen. Diese Euro werden regelmäßig an unsere Charity-Partner gespendet.

Besteht die Möglichkeit die alten Münzen und Scheine direkt abzugeben?

Nein, die Möglichkeit, die alten Währungen bei uns direkt abzugeben besteht nicht.

Besteht die Möglichkeit, dass die ehemaligen Währungen abgeholt werden?
Senden Sie uns hierzu bitte ein email an cv(ät)gfc.de

Welche Sicherheiten werden den Kunden geboten?

Siehe Menüpunkt "Ihre Sicherheiten"!

Sobald die Sendung von Münzen und/oder Scheinen bei uns eingegangen ist, erhält der Kunde sofort eine Bestätigung per email. Mit diesem Versand geben wir dem Kunden die Sicherheit, dass seine Lieferung ordnungsgemäß bei uns eingetroffen ist.

 

Im nächsten Schritt erfolgt die Zählung und darüber erhält der Kunde ebenfalls eine elektronische Bestätigung. Darüber hinaus versenden wir auch auf Wunsch Bestätigungen per SMS. Somit hat der Kunde die Sicherheit, dass a) seine Lieferung angekommen ist und b) der Wert seiner Lieferung festgestellt wurde. Das bedeutet final, dass der Kunde zu 100% sicher sein kann, dass er seinen Gegenwert in Euro erhält.

Das einzige Risiko für den Kunden besteht im Versandweg zur GFC. Leider sind Münzen und Scheine nicht versicherbar. Weder DHL, UPS oder die anderen Logistiker können dies anbieten. Daher sollten die Münzen auch so verpackt werden, dass sie nicht klimpern, was mit Hilfe von Luftpolsterfolie einwandfrei funktioniert, bzw. Scheine in blickdichte Umschläge gesteckt werden. Seit die GFC den Geschäftsbetrieb aufgenommen hat, liegt uns keine einzige Reklamation wegen unsachgemäßem Transport bzw. Totalverlust der Sendung vor.

Warum sollen die Pakete mit Warenwert „0“ oder „Altmetall“, die uns aus dem Ausland zugeschickt werden, gekennzeichnet werden?

Die Angaben Warenwert „0“ und „Altmetall“ beruhen auf obiger Problematik der Nichtversicherbarkeit. Sozusagen als zusätzlicher Schutz vor möglichem Missbrauch auf dem Versandweg. Laut Aussage der Deutschen Bundesbank, handelt es sich bei den ehemaligen Währungen nicht mehr um Sorten sondern Sachwerte, somit „Dinge“ mit quasi Null Metall- bzw. Papierwert.

 

Wer trägt die Kosten für die Überweisung auf mein Konto?

Innerhalb der 16 Euroländer überweist die GFC den festgelegten Umtauschbetrag spesenfrei auf Ihr Konto. Ebenso erhalten alle Kontoinhaber aus der Schweiz den Umtauschbetrag spesenfrei in Schweizer Franken auf Ihr Konto überwiesen. Bei allen anderen Ländern erhalten Sie die Überweisung des Umtauschbetrages in der jeweiligen Landeswährung via Paypal transferiert.

Paypal ist eines der führenden Online- Zahlungssysteme und arbeitet weltweit. So kommen Sie in den Genuss eines gebührenfreien Kontoeingangs. Trotzdem ist nicht zu 100% auszuschließen, dass einzelne Banken doch den Empfänger mit Gebühren belasten. Dies liegt dann leider nicht mehr in der Hoheit von GFC und wir empfehlen Ihnen - sollte das passieren - sich direkt mit Ihrer Hausbank in Verbindung zu setzen und um Ersatz der Gebühren zu bitten. 

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